Anpassungen bzgl. der Besuchergegebenheiten in Pflegeheimen
ab 01.10.2022 bis zum 07.04.2023 werden Anpassungen durch das Sozialministerium MV bzgl. der Besuchergegebenheiten getroffen.
- Besuche dürfen nur noch mit FFP2 Masken erfolgen
- Vollständig geimpfte Personen zeigen bitte unaufgefordert dem Pflegepersonal das gültige Impfzertifikat vor. (Vollständig geimpfte Personen sind: 3x geimpft oder 2x geimpft und genesen)
- Besucher die keinen gültigen Impfnachweis vorzeigen können benötigen einen negativen Corona Test vom Testzentrum.
- Um diesen Test kostenfrei zu erhalten können Sie von uns ein Nachweis empfangen, dass Sie Besucher der Einrichtung sind.
Bitte halten Sie sich an die Mund-/ Nasenschutz & Abstandsvorgaben. Dies gilt auch im Bewohnerzimmer.
Es gilt die unten aufgeführte Pflege und Soziales Corona-VO MV.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.